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PRAXIS FÜR ALLGEMEINMEDIZIN
Dr. med. Michael Nentwich
Facharzt für Allgemeinmedizin
BSR: 47 87 339
55566 BAD SOBERNHEIM
GROSSTRASSE 71
Fax: 06751 3396
General Medicine - family doctor
English speaking doctor
Informationen und Hilfestellung bei Notfällen auf den Seiten: Archiv / Notdienste / Hilfsangebote
Als im Januar 2020 der Beginn einer Pandemie abzusehen war, habe ich diese Homepage für Sie erstellt um Sie über den Verlauf in der Verbandsgemeinde Nahe-Glan, die neuesten Erkenntnisse bezüglich Covid 19 sowie die erforderlichen Hygienemassnahmen und die folgenden Impfungen in meiner Praxis zu informieren.
Bis heute gab es im Kreis Bad Kreuznach fast 80.000 (gemeldete) Infektionen und über 300 Todesfälle im Zusammenhang mit der Infektion.
https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/lk%20bad%20kreuznach/
Neuinfektionen finden nach wie vor statt. Impfungen werden nach wie vor empfohlen.
Heute soll diese Homepage vor allem dazu dienen Sie über die Praxis und neue Entwicklungen, insbesondere in der Allgemeinmedizin, auf dem Laufenden zu halten.
Die Beschreibung der Praxis finden Sie im Anschluß an die aktuellen Hinweise.
Wissenschaftliche- und berufspolitische Artikel habe ich für Sie ins "Archiv" gestellt.
Website befindet sich im Umbau !!!
Stand: 20. 03. 2026
Am 31. 03. 2026 beende ich nach über 33 Jahren meine Hausarzttätigkeit in Bad Sobernheim.
Vom 23. 03. bis 31. 03. 2026 ist die Praxis wegen Urlaub geschlossen.
Die Vertretung in dringenden Fällen übernehmen in dieser Zeit die Praxen Dr. Mann und Willett in Bad Sobernheim.
Frau Elnara Rzayeva, Hausärztin und Fachärztin für Allgemeinmedizin, wird Sie an gleicher Stelle gerne weiter medizinisch betreuen.
Ab 01. 04. 2026 ist die Praxis zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag: 7:30 bis 12:00 und 14:30 bis 17:00
Dienstag: 7:30 bis 12:00
Mittwoch: 7:30 bis 14:00
Donnerstag: 7:30 bis 12:00
Freitag: 7:30 bis 11:30
DIE ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE AB 2025
BASISINFORMATIONEN ZU AUFGABEN, PFLICHTEN
UND ZUGRIFFSRECHTEN
https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfoSpezial_ePA.pdf
Gemäß SGB V § 347 sind Leistungserbringer verpflichtet, aktuelle Daten in die ePA zu übermitteln und dort zu speichern:
• Laborbefunde
• Befundberichte aus bildgebender Diagnostik
• Befundberichte invasiver, chirurgischer, nicht-invasiver oder konservativer Maßnahmen
• elektronische Arztbriefe zwischen den an der Versorgung der Versicherten teilnehmenden Ärzten und Einrichtungen
Besondere Sensibilität ist hierbei bei Daten erforderlich, deren Bekanntwerden zu Diskriminierung oder Stigmatisierung führen könnte, insbesondere bei:
• sexuell übertragbaren Infektionen
• psychischen Erkrankungen
• Schwangerschaftsabbrüchen
In diesen Fällen muss vor Übermittlung und Speicherung eine Aufklärung erfolgen und dokumentiert werden. Patientinnen und Patienten sind ausdrücklich auf ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen. Ein erklärter Widerspruch des Patienten ist hierbei verbindlich. Auch der Widerspruch ist zu dokumentieren.
Für genetische Untersuchungen im Sinne des Gendiagnostikgesetzes gelten noch strengere Vorgaben: Eine Übermittlung in die ePA ist nur nach schriftlicher oder elektronischer Einwilligung mit Signatur des/der Betroffenen und ausschließlich durch die verantwortliche ärztliche Person zulässig.
Information der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV
https://www.kbv.de/html/epa.php
Weitere Links zum Thema ePA:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html



